EU stärkt die Cybersicherheit mit NIS2-Richtlinie

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Aktuell gibt es in den Mitgliedsstaaten der EU teils gravierende Unterschiede in Bezug auf die Anforderungen an die Cybersicherheit. Ziel ist es nun, diese Unterschiede durch einheitliche Mindestvorschriften auszugleichen.

Für die Domainwirtschaft bringt dies zahlreiche Änderungen mit sich, die sich vor allem aus Artikel 28 der Richtlinie ergeben. Dieser verpflichtet TLD-Namenregister und Einrichtungen, die Domänennamen-Registrierungsdienste erbringen (Registrys und Registrare), in Zukunft Registrierungsdaten vollständig und korrekt zu sammeln und zu pflegen sowie unter bestimmten Umständen öffentlich, mindestens aber berechtigten Anfragern zur Verfügung zu stellen. Zudem wird die novellierte Richtlinie für Betreiber kritischer Infrastrukturen, zu denen auch die Registrierstellen wie die DENIC eG gehören, zahlreiche weitere Auflagen für ein verbessertes Cyberrisikomanagement und den verstärkten Schutz ihrer Netzwerk- und Informationssysteme mit sich bringen.

Unsere Aufgabe als Domainregistrar ist es nun, diese Anforderungen für unsere Kunden so transparent und einfach implementierbar wie möglich umzusetzen – im Idealfall ohne oder mit nur geringen Änderungen an den bisherigen Abläufen und Systemen (insbesondere in Hinblick auf WHMCS, HostBill etc.). Daran arbeiten wir aktuell!