CPS-Datensysteme GmbH rät: Schützen Sie Ihre Marke vor Domains mit pornografischen Inhalten!

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Die neue Top-Level-Domain für „Erwachsene“ erregt die Gemüter – die CPS-Datensysteme GmbH, spezialisierter Domain-Registrar für ISPs und Web-Hosting-Unternehmen, gibt wichtige Hinweise zum Markenschutz und den Einsatz der Domain.

Die neue Endung .XXX steht für Webseiten mit Inhalten, die nur für Erwachsene zugänglich sein sollen – nennen wir es beim Namen: Seiten mit pornografischem Hintergrund. Während der Einführung (sog. Sunrise Phase) dieser neuen TLD erhalten Inhaber von Markenrechten das Vorrecht, eine .XXX-Domain mit ihrem Markennamen zu registrieren. Dies nutzen – aus nachvollziehbaren Gründen – zunächst Anbieter dieser Branche, die entsprechende pornographische Inhalte veröffentlichen möchten. Nach Abschluss dieser Phase folgt die „offene Registrierung“, in der es jedem möglich sein wird, eine .XXX-Domain zu registrieren. Hieraus könnte nun ein Problem für die Markenrechtsinhaber entstehen, die nicht der Branche „Erwachsenen-Unterhaltung“ zugehörig sind und für die „nicht-jugendfreie“ Inhalte in der Öffentlichkeit unter ihrem Markennamen abträglich wären. Hierfür räumt die Vergabestelle der .XXX-Domains (ICM Registry LLC) all jenen Unternehmen mit Markenrechten die Möglichkeit ein, ihren Markennamen schützen und den entsprechenden Domainnamen dauerhaft blocken zu lassen. „Jedes Unternehmen, welches Markenrechte besitzt, sollte sich im Klaren darüber sein, welchen Image-Schaden eine Website mit pornographischen Inhalten in Zusammenhang mit ihrem Namen anrichten kann“, so Ralf Jaeger, Produkt-Manager bei der CPS-Datensysteme GmbH. „Gerade in der anfänglichen Einführungsphase ist es für Unternehmen besonders wichtig, die Blockung ihres Markennamens nicht zu verpassen, sofern eine „unbefugte“ Registrierung der Domain und das Hinterlegen „nicht-jugendfreier“ Inhalte von vornherein unterbunden werden soll. Aber auch Unternehmen, die kein Markenrecht besitzen, sollten über die Registrierung eines Domainnamens nachdenken, um so ihren Firmennamen zu schützen. Hier arbeiten wir sehr eng mit unseren Kunden zusammen, denen wir alle relevanten Informationen der Vergabestelle weiterleiten. Als Provider verfügen diese über das notwendige Fachwissen und sind damit der richtige Ansprechpartner, um Unternehmen bei einem solchen Vorhaben kompetent zu unterstützen“, so Jaeger weiter. Grundsätzlich unterwirft sich künftig jeder Domaininhaber einer .XXX-Domain der Uniform Dispute Resolution Policy (kurz UDRP) – einem Verfahren zur Streitschlichtung bei Domainangelegenheiten. In einem Markenrechtsstreit liegen die anfallenden Kosten jedoch weit über den Kosten eines Blockantrages für einen Markennamen bei der zuständigen Registrierstelle. Insofern ist ein offensives Vorgehen anzuraten. Eine Liste mit autorisierten Vertragspartnern der CPS-Datensysteme GmbH, die Interessenten beratend zur Seite stehen und die nötigen Anträge bei der Registrierstelle einreichen, kann auf Anfrage unter info@cps-datensysteme.de angefordert werden.