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CPS Support ...

Behördliche Datenanfrage

Die CPS-Datensysteme GmbH erhält unterschiedliche juristische Anfragen, die von uns Informationen oder Maßnahmen einfordern. Wenn Regierungsbehörden und private Einrichtungen Kundendaten anfragen, verlangen wir, dass sie dabei die geltenden Gesetze und Vorschriften einhalten. Unsere Rechtsabteilung prüft jede Anfrage und stellt sicher, dass ihr ein rechtlich zugelassenes Verfahren zugrunde liegt. Ist diese Voraussetzung gegeben, beschränken wir unsere Antwort auf ein Minimum an Informationen. Liegt einer Anfrage kein rechtlich zugelassenes Verfahren zugrunde oder stufen wir sie als uneindeutig, unangemessen oder zu breit gefasst ein, fechten wir die Anfrage an oder weisen sie vollumfänglich ab.

Ihre Datenanfrage muss folgende Angaben enthalten:

  • Ihre Behörde (Bezeichnung, Referat, Anschrift und Kontaktdaten)
  • Aktenzeichen Ihrer Behörde
  • Ausführungen zum Zweck der Anfrage und zur weiteren Verwendung der Daten
  • Informationen zum konkreten Tatvorwurf
  • konkrete Rechtsgrundlage

Wir erteilen grundsätzlich keine Auskünfte auf Telefon-, Chat- oder E-Mailanfragen. Ihre Anfrage muss uns in Schriftform erreichen - Eilanfragen gerne per Telefax oder als PDF-Scan per Email. Bitte verwenden Sie als Emailadresse ausschließlich de.complaint@cps-datensysteme.de.