WHOIS Privacy vs. DSGVO

Für die Registrierung einer Domain müssen die Daten des Inhabers, des administrativen und des technischen Ansprechpartners an die jeweilige Registrierstelle übermittelt werden. Diese Daten waren bis zur Einführung der DSGVO in öffentlich zugänglichen WHOIS-Datenbanken abrufbar. Wenn auch die Veröffentlichung dieser Daten immer umstritten war, so galt das WHOIS für die Strafverfolgungsbehörden als zuverlässige Quelle. Auch bei technischen Problemen konnte der Inhaber oder technische Ansprechpartner schnell informiert werden. Der Nachteil lag allerdings im massenhaften Mißbrauch dieser Daten unter anderem für Spam, Belästigung oder Identitätsdiebstahl.

Ein WHOIS Privacy Dienst anonymisiert die Angaben im WHOIS vollständig und unterbindet damit den Mißbrauch. Mit der Einführung der DSGVO sind die WHOIS Privacy Dienste hinfällig geworden – könnte man annehmen. Dem ist jedoch nicht so, denn die öffentliche Darstellung und der Abruf der Daten ist zwar nicht mehr zulässig, dennoch müssen weiterhin Daten des Inhabers, des administrativen und des technischen Ansprechpartners an die jeweilige Registrierstelle übermittelt werden. Wenn wir beim Datenschutz einmal die EU-Datenschutzgrundverordnung nehmen, so sind die Daten europaweit gut geschützt. Bei Registrierstellen in Drittstaaten läßt sich das Schutzniveau jedoch nicht beurteilen. Ebenso können die Daten dort für Repressalien durch staatliche Stellen genutzt werden.

Die Nutzung unseres WHOIS Privacy Dienstes verhindert diese Risiken, denn es werden nur die Daten unseres Privacy Dienstleisters, also anonymisierte Daten, an die Registrierstelle übermittelt. Das Angebot ist völlig ICANN-Regelkonform und der Inhaber bleibt über die Webseite www.whoisprivacy.one jederzeit erreichbar.